Vor rund 200 Gästen aus der Medienlandschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft wurden heute Abend die Constructive World Awards in Berlin verliehen.
Focus Online hat heute beim Landgericht Köln die Klageerwiderung eingereicht und beantragt, die Klage der „Bild“ vom 11.01.2017 aus folgenden Gründen als unzulässig und unbegründet abzuweisen: Die erhobenen Vorwürfe des „Artikelklaus“ und der wettbewerbswidrigen Behinderung entbehren jeder Grundlage. Das offensichtliche Ziel der Klage ist es, Informationen zu monopolisieren, die hinter der Paywall von „Bild Plus“ veröffentlicht wurden, um sie besser vermarkten zu können. Dies widerspricht dem grundgesetzlich geschützten Recht der Informations- und Meinungsfreiheit. Das Zitieren und Weiterverarbeiten veröffentlichter Informationen ist für den gesellschaftlichen Kommunikations- und Meinungsbildungsprozess unverzichtbar.
Aus Inhalten fremder Medien zu zitieren und eigene Inhalte umgekehrt anderen anzubieten, ist branchenüblich und wird von der „Bild“-Gruppe täglich praktiziert. „Bild“ feiert sich sogar für die Aufmerksamkeit, die ihre Artikel in anderen Medien erfahren: „Riesenerfolg für BILD! Erstmals liegt Europas größte Zeitung beim „Media Tenor“- Zitate-Ranking für ein Gesamtjahr auf Platz 1!“ (Bild vom 6. Januar 2017).
Die in der Klage gegen Focus Online erhobenen Vorwürfe widersprechen außerdem der eigenen Praxis: Inhalte eines erheblichen Teils der hinter der Paywall von „Bild Plus“ veröffentlichten Artikel werden nahezu zeitgleich auf frei zugänglichen Onlineangeboten von „Welt“, „B.Z.“ und „Sport Bild“ publiziert, teilweise sogar vor Erscheinen bei „Bild Plus“.
In der „Bild“-Klageschrift und der begleitenden medialen Kampagne soll der Eindruck erweckt werden, das Angebot von Focus Online bestehe zu großen Teilen aus Kopien von „Bild Plus“-Artikeln. Tatsächlich liegt der Anteil von Artikeln mit Zitaten aus dieser Quelle an den gesamten Veröffentlichungen auf Focus Online bei weit unter einem Prozent (ausgewerteter Zeitraum: April – Juli 2016). Focus Online handelt bei der Nutzung seiner vielen Informationsquellen, zu denen unter anderem die „Bild“-Medien zählen, nach rein publizistischen Kriterien. Die von „Bild“ unterstellte Absicht einer gezielten Behinderung des Geschäftsmodells oder einer Marktstörung gibt es nicht.
„Die Klage dient offenbar keinem juristischen Zweck, sondern der kampagnenartigen Diskreditierung eines erfolgreichen Mitbewerbers. Dem Ausgang des Verfahrens sehen wir sehr optimistisch entgegen.“
Daniel Steil, Chefredakteur Focus Online