Das Oberlandesgericht München hat in seinem Urteil vom 28.1.2021 in vollem Umfang zugunsten des Klägers, der mylife media GmbH & Co. KG, entschieden.
Die Noweda Apothekergenossenschaft und Hubert Burda Media haben am 13. September 2018 den „Zukunftspakt Apotheke“ begründet. Hinter der Leitidee „Gemeinsam. Stärker.“ steht eine umfassende Initiative zur Stärkung der Apotheken vor Ort, die als Rückgrat des deutschen Gesundheitssystems die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und die notwendige qualitativ hochwertige fachliche Beratung sicherstellen.
Im Rahmen dieser Initiative haben die zum Hubert Burda Media-Konzern gehörende Mediengruppe BurdaLife mit ihrer publizistischen Expertise und der Pharmagroßhändler Noweda als größte deutsche Apothekenkooperation mit über 9.000 Apothekerinnen und Apothekern, ein modernes Apothekenmagazin, eine bundesweite Online-Bestellplattform für Arzneimittel und apothekenübliche Waren sowie weitere Angebote und Dienstleistungen konzipiert. Mit dem „Zukunftspakt Apotheke“ können Vor-Ort-Apotheken ihre Vorteile, wie die sofortige bzw. sehr kurzfristige Warenverfügbarkeit, ihre hohe fachliche Kompetenz und ihre Nähe zu Kunden und Patienten gegenüber dem wachsenden Arzneimittelversandhandel ab dem Frühjahr 2019 bestmöglich ausspielen.