BGH-Urteil
20.02.2018

Patienten finden auf Jameda weiterhin alle Ärzte

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Der Bundesgerichtshof hat heute das Urteil zu einer Verhandlung vom 23.01.2018 verkündet. Gegenstand war die Klage einer Ärztin, die aus Deutschlands größtem Arztverzeichnis Jameda  gelöscht werden wollte. Die Bundesrichter gaben in dieser Einzelfallentscheidung der Klage statt und entschieden, dass Jameda die Ärztin aus dem Portal löschen müsse. Sie hatte ihre Praxis inzwischen aufgegeben und war ohnehin nicht mehr auf Jameda gelistet. Das Urteil im Überblick:

•    Die Bundesrichter bewegen sich in der Kontinuität ihrer bisherigen Rechtsprechung.

•    Der BGH gibt der Klage der Ärztin in dieser Einzelfallentscheidung statt.

•    Jameda hat Anzeigen mit sofortiger Wirkung zur weiteren rechtmäßigen und vollständigen Listung von Ärzten entsprechend angepasst.


 „Wir begrüßen, dass die Bundesrichter nochmals bestätigten, dass eine Speicherung der personenbezogenen Daten mit einer Bewertung der Ärzte durch Patienten grundsätzlich zulässig ist und dem Informationsbedürfnis der Allgemeinheit damit ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. Aus demselben Grund setzt sich Jameda für vollständige Arztlisten ein und hat die Anzeigen auf Arztprofilen, die Grund für das Urteil waren, nach Vorgaben der Bundesrichter mit sofortiger Wirkung entfernt. Patienten finden somit auf Jameda auch weiterhin alle niedergelassenen Ärzte Deutschlands. Ärzte können sich nach wie vor nicht aus Jameda löschen lassen.“

Dr. Florian Weiß, Jameda-Geschäftsführer


Online-Bewertungen bleiben für Jameda wichtig, künftig werden aber weitere Qualitätsindikatoren in die Arztsuche einfließen. „Patienten haben ein großes Interesse daran, sich im Rahmen ihrer Arztsuche über die Qualität von Medizinern zu informieren. Bislang stellen subjektive Arztempfehlungen die einzige Möglichkeit dar, wie sich Patienten über Ärzte informieren können. Wir glauben jedoch, dass weitere Indikatoren sinnvoll sind und entwickeln aus diesem Grund derzeit eine neue Arztsuche“, sagt Dr. Florian Weiß. Das Service-Angebot für Patienten wurde vor kurzem durch die Möglichkeit zur Online-Terminbuchung sowie der Video-Sprechstunde durch die Tochterfirma Patientus erweitert.  

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