Seit fünf Jahren zeichnet Focus Money bemerkenswerte Frauen aus der Finanzbranche aus. Bei der Verleihung in Frankfurt konnten sich gestern die Gewinnerinnen in insgesamt fünf Kategorien freuen.
Das Verfahren über die von Focus-Gesundheit vergebenen Siegel „Focus TOP Mediziner“ und „Focus Empfehlung“ (empfohlene Ärzte in der Region) ist noch nicht abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Sache an das Oberlandesgericht (OLG) München zurückverwiesen. Der BGH begründete seine Entscheidung damit, dass für Siegel mit Gesundheitsbezug die besonderen Maßstäbe gesundheitsbezogener Werbung heranzuziehen sind und das OLG auf dieser Grundlage weitere Feststellungen zu treffen hat. Vorausgegangen war eine Klage der Wettbewerbszentrale. Das Verfahren hat aktuell keine Auswirkungen auf die Praxis – Ärztinnen und Ärzte können weiterhin mit ihren Siegeln auf ihre Aufnahme in die Focus-Ärzteliste hinweisen.
Für die BurdaVerlag Data Publishing GmbH (BVDP), Herausgeberin von Focus-Gesundheit, steht der Schutz von Patientinnen und Patienten im Vordergrund. Sie begrüßt, dass die Anforderungen für Ärztesiegel geklärt werden und wird ihre Methodik kontinuierlich weiterentwickeln. Ärztinnen und Ärzte können ihre Aufnahme in die Focus-Ärztelisten auch künftig verlässlich kommunizieren. Die Ärztelisten selbst waren zu keiner Zeit Gegenstand des Verfahrens. Das aktuelle Gerichtsverfahren betrifft nur die beiden genannten konkreten Siegel.
Das Oberlandesgericht München hatte am 22. Mai 2025 entschieden, dass die beiden Focus-Ärztesiegel nicht irreführend sind und anhand sachgerechter Kriterien vergeben werden. Gegen dieses Urteil hatte die Wettbewerbszentrale Rechtsmittel eingelegt, weshalb das Verfahren vor den BGH ging. Dieser hat das Verfahren nun zurück an das OLG verwiesen. Das OLG wird den Fall erneut prüfen und eine Entscheidung treffen.
Die BVDP ist von der hochwertigen Methodik der Ärztelisten überzeugt und wird dies in dem fortlaufenden Verfahren weiter darlegen. Die Zulässigkeit der beiden betroffenen Siegel wird im weiteren Verfahren vor dem OLG München erörtert.
Für Patientinnen und Patienten sind die Empfehlungslisten eine der wenigen verfügbaren, unabhängigen Informationsquellen. Sie bieten wertvolle Orientierung bei der Wahl der passenden Ärztin oder des passenden Arztes.
Die angewendete Methodik erfasst für Patientinnen und Patienten relevante Dimensionen wie medizinische Erfahrung und Reputation sowie patientenorientierte Faktoren. Die Methodik ist jederzeit in der entsprechenden Print-Ausgabe von Focus-Gesundheit oder online unter focus-gesundheit.de einseh- und nachvollziehbar.