Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit sowie zur Beachtung der Vorgaben des Datenschutzrechts

Der Verantwortliche, in der Regel Ihr Unternehmen, muss dafür sorgen, dass bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden. Dies kann z.B. dadurch geschehen, dass die Mitarbeitenden nur in der IT-Umgebung des Verantwortlichen mit personenbezogenen Daten arbeiten und in gleichem Maße die internen Datenschutzrichtlinien einhalten müssen.

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit richtet sich sowohl an externe als auch interne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z.B. Freelancer oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außerhalb des Burda-Netzwerks), die mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, die von Ihrem Unternehmen verarbeitet werden (keine Auftragsverarbeitung). Sie richtet sich daher an natürliche und nicht an juristische Personen.

Für fest angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird die Verpflichtungserklärung bereits mit dem Anstellungsvertrag verschickt und in der Personalakte abgelegt.

Die unterzeichnete Verpflichtung zur Vertraulichkeit wird im Fachbereich selbst aufbewahrt. Eine Weiterleitung an HR oder Corporate Data Privacy ist nicht notwendig.

Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit sowie zur Beachtung der Vorgaben des Datenschutzrechts

Code of confidentiality and data protection undertaking

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